Hotlines und Handlungsempfehlungen bei  Verdachtsfällen

Hotlines und Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen

Bei einem verstärkten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sollten sich Betroffene um eine Abklärung bzw. Testung bemühen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Hotline eingerichtet, bei der Sie sich bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus telefonisch melden können.

Die Hotline ist täglich von 8:00 – 20:00 Uhr unter 9028-2828 zu erreichen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 telefonisch zu melden.

Als Verdachtsfall, der getestet werden sollte, gelten Sie im Abgleich mit den Testkriterien des Robert-Koch-Instituts aktuell in folgenden Situationen:

Sie hatten in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall und leiden unter ungeklärten Erkältungssymptomen. Dies gilt sowohl für Kontaktpersonen der Kategorie I welche engen Kontakt mit einem Covid-19-Fall hatten und für welche demnach ein höheres Infektionsrisiko besteht. Die Corona-Warn-App leuchtet in solchen Fällen rot auf.

Sie leiden unter schweren Covid-19-Syptomen: akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot, Fieber, akuter Verlust bzw. Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns.Sie leiden unter Atemwegsbeschwerden und gehören zu einer Risikogruppe,haben regelmäßig engen Kontakt zu vielen Menschen oder Angehörigen einer Risikogruppe, arbeiten in der Pflege, im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis, es bestand in den vergangenen Tagen eine erhöhte Expositionswahrscheinlichkeit (etwa bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei unzureichender Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln) hatten Kontakt zu einem Personenkreis mit akuten Atembeschwerden in einem Land- oder Stadtkreis, in welchem die 7-Tage-Inzidenz mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner verzeichnet. Ihr Zustand hat sich bei bestehenden Symptomen verschlechtert.

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, sollten Sie folgende Schritte befolgen:​ Begeben Sie sich zu Hause in Isolation: Meiden Sie alle engen Kontakte unter zwei Meter, tragen Sie bei Kontakt zu anderen Personen einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie die Regeln der Handhygiene sowie die Husten- und Niesetikette rigoros ein.

Kontaktieren Sie Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt telefonisch. Je nach individueller Situation erhalten Sie einen Test auf das SARS-Cov-2- Virus und Informationen zum weiteren Verfahren. Sofern Sie sich nicht in stationäre Behandlung begeben müssen: Bleiben Sie vor und nach der Testdurchführung bis zum Testergebnis in häuslicher Isolation.

Auch bei einem negativen Testergebnis kann eine zweite Testung nach 5 bis 7 Tagen sinnvoll sein. Hierzu erhalten Sie Informationen vom Gesundheitsamt oder Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt. Nutzen Sie bei Fragen oder Unsicherheit die Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit unter 030/90282828 oder die von den Bezirken eingerichteten Hotlines.

Die Übernahme der Kosten für den Coronavirus-Test ist in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Wenn der Arzt/die Ärztin den Test für notwendig hält, werden die Kosten (gemäß EBM Nr. 32816) vom Gesundheitsamt bzw. den Krankenkassen übernommen. Menschen ohne deutsche Krankenversicherung müssen eine Kostenübernahme direkt mit ihrer Versicherung klären.

COVID-19-Praxen in Berlin

Verschiedene Berliner Hausarztpraxen haben sich bereit erklärt, Patient:innen, die COVID-19 typische Symptome haben und eine mögliche Erkrankung vermuten, zu behandeln, sofern sie sich nicht an die eigene Hausärztin oder den eigenen Hausarzt wenden können. Die COVID-19-Praxen haben die nötigen Schutzmaßnahmen getroffen und die getrennte Versorgung der Patient:innen sichergestellt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Standorte der Praxen und die Voraussetzungen für die Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass die COVID-19-Praxen ein Angebot für Patient:innen mit Symptomen sind, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten. Testmöglichkeiten für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten, die keine Symptome aufweisen, hat die Kassenärztliche Vereinigung gesondert in einem PDF zusammengestellt.